Winterreifen – auch bei Mietwagen Pflicht?
Am 13.01.2011 berichtete das Fernsehen in der Sendereihe Marktcheck vom SWR über Autovermietungen, welche die Fahrzeuge mit Winterreifen ausrüsten.
Obwohl die Gesetzgebung Winterreifen bei glatter Fahrbahn vorschreibt, gelten Winterreifen bei Vermietern lediglich als Zusatzoption.
Bonn, 17.12.2010 Auch mit der Anfang Dezember neu eingeführten Winterreifenpflicht sind Autovermieter rein rechtlich gesehen nicht verpflichtet, ihren Fuhrpark mit Winterreifen auszustatten. Der Grund: Die Winterreifenpflicht ist nach wie vor situativ an die aktuell herrschenden Straßenverhältnisse geknüpft. Das bedeutet, dass im Winter – sofern die Straße nicht von Eis, Schnee oder Schneematsch bedeckt ist – auch auf Sommerreifen gefahren werden darf, weshalb Winterreifen noch immer nicht zur Standardausrüstung der Mietwagenflotten gehören. Hinzu kommt: Verantwortlich für die richtige Bereifung ist grundsätzlich nicht der Halter, in diesem Fall der Autovermieter, sondern immer der Fahrer, also der Mieter. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und der ACE Auto Club Europa haben jetzt in einer gemeinsamen Erklärung an die Autovermietungsgesellschaften appelliert, sie sollten im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung für die Ausrüstung ihrer Mietwagenflotten mit Winterreifen sorgen.



